Die heilpädagogische Zusatzqualifikation ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlene Fortbildung.
Ziel
Die heilpädagogische Zusatzqualifikation soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kindertageseinrichtungen, die Kinder zur Integration aufnehmen, Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern vermitteln.
Umfang
- 400 Stunden Theorie
- 200 Stunden Praxis
- inkl. Reflexionstage
Inhalt Theorie
- Berufsidentität für die Erziehungsarbeit auf heilpädagogischer Grundlage entwickeln
- Erwartungshaltungen an heilpädagogisches Handeln bewusst machen und daraus Konsequenzen für die Tätigkeit ableiten
- Beobachten, Erkennen und Verstehen
- Allgemeine Grundlagen
- Altersspezifische Grundlagen
- Gestaltung von Bildungsprozessen
- Pädagogische Modelle und ihre Bedeutung
- Entwicklung von Bildungsprozessen
- Besonderheiten pädagogischer Methoden
- Heilpädagogische Methoden, Anwendbarkeit und Grenzen
Praktikum
- Das Praktikum dient der Aneignung von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten für die Planung, Durchführung und Auswertung von heilpädagogischen Übungen und Förderprogrammen für Einzelne und Gruppen.
- Inhaltliche Schwerpunkte sind die heilpädagogischen Übungen, die insbesondere dem Erwerb von Fähigkeiten auf dem Gebiet des Erkennens von körperlichen, sprachlichen, geistigen und sozialen Kompetenzen und zur Anwendung befähigen.
- Das Praktikum soll als umfassende Möglichkeit zur Förderung Behinderter und zur Reflexion heilpädagogischen Handelns im beruflichen Alltag genutzt werden.
- Der praktische Teil ist als angeleitetes Praktikum, aber nicht im Herkunftsbereich, abzuleisten.
- Die Praktikumsstunden sind auf mindestens zwei Arbeitsbereiche und Einrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort oder heilpädagogische Kindertagesstätte, Behindertenwerkstatt, Behindertenwohnstätte oder Pflegeheim) zu verteilen.
Zulassungsvoraussetzung
Für die heilpädagogische Zusatzqualifikation können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
- über eine abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, sozialpflegerischen, sozialpädagogischen Bereich oder im handwerklichen Bereich (gilt nur für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen) verfügen und
- eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten, einem Kinderhort (einschließlich der integrativen Formen) oder in einer heilpädagogischen Kindertagesstätte, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (einschließlich Förder- und Betreuungsgruppen), in Wohnstätten für Behinderte (einschließlich Wohnpflegeheime), in einem ambulanten Dienst für Menschen mit einer Behinderung oder in einer ambulanten (Pflegedienst) oder stationären (Pflegeheim) Pflegeeinrichtung nachweisen können.
Abschluss
- Fachgespräch max. 20 Minuten
- Praktikumsbestätigungen mit den geforderten Berichten sind vor dem Fachgespräch vorzulegen
Nachweis
- Zertifikat des Bildungsträgers CRESCO Akademie GmbH