Seit 05/2017 gilt die neue Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Fortbildung von Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe. Diese besagt, dass nach erfolgreichen Abschluss der PraxisanleiterInnen i. d. R. 6 Monate nach der Fortbildung zwei Reflexionsgespräche im Umfang von insgesamt 8 Stunden stattfinden. Die Reflexionsgespräche erfolgen in Gruppen und dienen den Teilnehmern zum Austausch von Erfahrungen hinsichtlich der Praxisanleitertätigkeit in den jeweiligen Einrichtungen oder Diensten.

Umfang

4 Unterrichtseinheiten