Fördermöglichkeiten

Je nach Stand Ihrer beruflichen und privaten Situation haben Sie die Möglichkeit eine entsprechende Förderung für unsere Seminare und Ausbildungen zu erhalten. Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme finden Sie nachfolgend. Bei Fragen zur Durchführung stehen wir gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach direkt an.

Betriebliche Weiterbildung für Arbeitgeber

Was wird gefördert?

Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung

Wer ist antragsberechtigt?

Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen. Ausführliche Informationen und Beratungen zur Förderung finden Sie unter www.sab.sachsen.de (Weiterbildungsscheck betrieblich)

Weiterbildungsscheck für Arbeitnehmer

Was wird gefördert?

Vorhaben der individuellen beruflichen Weiterbildung

Wer ist antragsberechtigt?

  • Beschäftigte
  • Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
  • andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger

Ausführliche Informationen und Beratungen zur Förderung finden Sie unter www.sab.sachsen.de (Weiterbildungsscheck privat)

Bildungsprämie Sachsen

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren*, höchstens 500 Euro. Erwerbstätige Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil. Mit dem Spargutschein können Interessierte ein Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz nutzen, um eine Weiterbildung zu finanzieren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie-21.php

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